Kampfszene im Prater, Lithografie von Richard Weixlgärtner

Im absolutistischen Kaiserstaat gab es keine politischen Mitbestimmungsrechte. Partizipationsmöglichkeiten waren eine Forderung des liberalen Bürgertums. Diese wurden im Revolutionsjahr 1848 vorübergehend verwirklicht. Damit konnte sich auch erst die Frage nach der Mitbestimmung von Frauen am politischen Leben stellen.

Im Juni 1848 kam es zu Wahlen für den österreichischen Reichstag. Einer breiten Bevölkerung war zu dieser Zeit sicher nicht verständlich, was Wahlen sind. Bedingungen, um daran teilnehmen zu können, waren Selbständigkeit und das männliche Geschlecht. Arbeiter wurden jedoch an der Stimmabgabe gehindert. Weibliches politisches Denken oder gar Handeln widersprach dem bürgerlichen Idealbild, das den Geschlechtern unterschiedliche Lebensbereiche zuschrieb und die Politik ausschließlich den Männern vorbehielt. Erste Frauen meldeten sich jedoch – in Flugschriften und Zeitungsartikeln – zu Wort: "Wir beanspruchen Gleichheit der politischen Rechte. Warum sollen Frauen nicht in den Reichstag gewählt werden?"

Unter dem Titel „Gleichstellung aller Rechte der Männer mit den Frauen; oder: Die Frauen als Wähler, Deputierte und Volksvertreter“ erschien in Wien 1848 eine der wenigen Flugschriften von Frauen zum Thema der politischen Mitbestimmung. Darin werden politische Rechte für das weibliche Geschlecht aufgrund der „unläugbaren, unveräußerlichen, angeborenen und unvertilgbaren Rechte des weiblichen Geschlechts" gefordert.

Frauen nahmen auf unterschiedlichste Weise am revolutionären Geschehen teil. Am 21. August 1848 kündigte die Regierung Lohnkürzungen für die an öffentlichen Baustellen beschäftigten Erdarbeiterinnen an. Daraufhin zogen Gruppen von Arbeiterinnen, aber auch Arbeitern, mit der Forderung nach Rücknahme der Lohnkürzungen für die Frauen durch die Stadt und besetzten Straßen und Plätze. Dies war die erste Frauendemonstration in Wien. Zwei Tage später, bei der sogenannten „Praterschlacht“, wurde die Nationalgarde gegen die Demonstrant*innen eingesetzt und es kam zu blutigen Auseinandersetzungen.

Die Verfassung von April 1848 ermöglichte Staatsbürger*innen Vereine zu gründen. Nachdem Frauen aus den Vereinen der Männer ausgeschlossen wurden, begannen sie sich selbst zu organisieren. Am 28. August versammelten sich vorwiegend bürgerliche Frauen – es ist von 150 bis zu mehreren hundert Frauen die Rede – im Volksgarten, um über Gründung, Aufgaben und Statuten eines Frauenvereins zu diskutieren. Der Wiener Demokratische Frauenverein war unter den Vereinsgründungen der Revolutionsmonate der einzige explizit politische Frauenverein und unterstützte die Revolutionsbewegung. Als Präsidentin ist in den Statuten Karoline Perin-Gradenstein genannt. Über sie ist als einzige Frau aus der Wiener 1848er-Bewegung mehr als ihr Name bekannt.

Mit der Niederschlagung der Revolution 1849 fanden die demokratischen Bestrebungen vorerst ein Ende. Das Recht auf politische Mitbestimmung wurde zum Privileg der Besitzenden und Gebildeten. So kamen auch einige privilegierte Frauen in den Besitz des Wahlrechts. Erste Wahlen, wo sie dieses ausüben konnten, gab es erst in den 1860er-Jahren.

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