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Sichtungen. Archiv - Bibliothek - Literaturwissenschaft ISSN: 1680-8975
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Entwicklungsperspektiven der »Regeln zur Erschließung von Nachlässen und Autographen« (RNA)

Andreas Degkwitz

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Mit den 1997 erschienenen »Regeln zur Erschließung von Nachlässen und Autographen« (RNA) verbindet sich der Anspruch, die Erfassung autographischer Materialien, die sich als Werkmanuskripte, Korrespondenzen, Lebensdokumente usw. in Nachlaßbeständen finden, zu vereinheitlichen und damit den Zugang zu diesen Materialien durch entsprechend gearbeitete Findmittel zu erleichtern. Ein wichtiger Impuls war dabei der Einsatz der Datenverarbeitung, die im Hinblick auf eine rechnergestützte Bereitstellung und Nutzung von Erschließungsdaten normierte Erfassungsverfahren erfordert.

Zur vorigen Seite [2/ S. 261:] Zur nächsten SeiteDie RNA bilden die methodische Grundlage für Erschließungsmaßnahmen, die im Rahmen des Förderprogramms der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) »Erschließung neuzeitlicher Nachlässe« gefördert werden. Auf diese Weise wird zur Verbreitung des ›RNA-Standards‹ im Zusammenhang mit konkreten Erfassungsarbeiten beigetragen. Dies hat zu einer breiten Akzeptanz der RNA zumindest als Bezugsrahmen für die Nachlaßkatalogisierung in Deutschland geführt. Erfreulich ist, daß die RNA nun auch in Österreich verstärkt der Nachlaßbearbeitung zugrundegelegt werden. Ein wichtiger Katalysator der RNA-Verbreitung ist dabei wiederum die Technik: Innerhalb eines an der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg mit DFG-Mitteln geförderten Projekts wurde die Erfassungssoftware allegro-HANS entwickelt, der das RNA-Kategorienschema auf der Basis des Braunschweiger Systems allegro-C zugrundeliegt. Auf diese Weise steht Projekten zur Nachlaßerschließung ein handhabbares und kostengünstiges Erfassungssystem zur Verfügung.

Bei der mit den RNA angestrebten Vereinheitlichung der Erschließung von Nachlaßbeständen ist einerseits dem unikalen Charakter der Materialien und andererseits dem heterogenen Kontext ihrer Aufbewahrung in Archiven, Bibliotheken, Forschungseinrichtungen und Museen Rechnung zu tragen. Die RNA bieten einen ›gemeinsamen Nenner‹ für die Erfassung recht unterschiedlicher Nachlaßbestände in ebenso unterschiedlichen Institutionen mit teilweise weit auseinander liegendem Erschließungsanspruch und damit verknüpfter Erschließungspraxis, der wiederum der Einsatz entsprechender Erfassungssysteme zugrunde liegt. Neben allegro-HANS sind - übrigens auch bei DFG-geförderten Erschließungsprojekten - Systeme kommerzieller Anbieter wie AUGIAS, FAUST, Filemaker und andere im Einsatz.

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Andreas Degkwitz
Universitätsbibliothek Potsdam
Am Neuen Palais 10, D-14469 Potsdam
Letzte Adressaktualisierung: 2000
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Mit der Option, einheitliche Erfassungs- und Zugriffsmöglichkeiten für heterogene Autographen- und Nachlaßbestände zu schaffen, ist eine weiterhin wesentliche Zukunftsperspektive der RNA benannt. Konkret heißt dies, daß auf den Einsatz der durch die RNA vorgegebenen Pflichtkategorien weiter hinzuwirken ist. Auf diese Weise sind Nachlaßmaterialien über zentrale Nachweisinstrumente, wie z. B. die Zentraldatei der Autographen (Staatsbibliothek zu Berlin), oder über Suchmaschinen auffindbar und - auf der Inventarebene - zugänglich. Zugleich können die Materialbestände aus Gründen ihres inhaltlichen Rangs oder des Kontextes ihrer Aufbewahrung ihrem ›individuellen‹ Anspruch gemäß erschlossen werden.

Zur vorigen Seite [2/ S. 262:] Über Einsatz und Nutzung von RNA-Kategorien hinaus setzt die angestrebte Einheitlichkeit von Erschließungsergebnissen voraus, daß zumindest die Pflichtkategorien der RNA in die Formate kommerziell vertriebener Erfassungssysteme integriert werden. Im Hinblick auf den internationalen Kontext kommt hinzu, daß bei der Weiterentwicklung der RNA die laufende Metadatenentwicklung Berücksichtigung findet. Als ein erster Schritt in diese Richtung ist die seit kurzem veröffentlichte Konkordanz von RNA und Dublin-Core-Code zu sehen, die als Anhang zum Regelwerk in elektronischer Form über den Server des Deutschen Bibliotheksinstituts (DBI) (http://www.dbi-berlin.de/dbi_pub/einzelpu/regelw/rna/rna_00.htm) zugänglich ist. Mit einer konsequenten Annäherung der RNA an international gängige Metadatenformate wird zugleich die Zugänglichkeit nachgewiesener Nachlaßmaterialien über Suchmaschinen verbessert.

Ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt der Weiterentwicklung der RNA ist die Einbeziehung nicht-autographischer Materialien (Bilder, Objekte) in das Erfassungsspektrum des Regelwerks. Der dafür entwickelte Beschreibungsrahmen ist in einem entsprechenden Anhang zusammengefaßt, der ebenfalls über den WWW-Server des DBI zugänglich ist. Den Anlaß, nicht-autographische Materialien in die RNA einzubeziehen, bot die Tatsache, daß insbesondere Bildmaterialien wichtige Teilbestände von Nachlässen bilden können und sich dafür ebenfalls einheitliche Erfassungskriterien empfehlen. Dabei wurde versucht, den vorrangig an autographischen Materialien orientierten Duktus des Regelwerks auf die Beschreibung von Bildmaterialien und Objekten zu übertragen. Leitend in diesem Zusammenhang ist der Gesichtspunkt, daß der ›Nachlaßcharakter‹ dieser Materialbestände bei der Erschließung und innerhalb des publizierten Inventars erhalten bleibt.

Eine sich für die Zukunft abzeichnende Entwicklungsperspektive der RNA liegt in Zugriffsoptionen auf die Bestände selbst, die gegebenenfalls verfilmt oder digitalisiert sind. Näherliegend erscheint jedoch, eine Bestellkomponente zu integrieren, die dem Nutzer eine schnelle und gezielte Verfügbarkeit einzelner Materialien in ad hoc reproduzierter Form ermöglicht. Allen Ersatzmedien und daran geknüpften Übertragungsformen zum Trotz werden die Originale den Reiz ihrer Einzigartigkeit behalten, - und dieser sollte auch im Rahmen ihrer Erschließung nicht verloren gehen. Der Weg der RNA wird weiterhin über den Grat von Vereinheitlichung und ›Originalität‹ der Nachlaßerschließung führen.

Andreas Degkwitz

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