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Die Erfassung der handschriftlichen Dokumente richtet sich dabei derzeit österreichweit nach unterschiedlichen Richtlinien: So wird teilweise nach den von Christoph König erarbeiteten Regeln (Verwaltung und wissenschaftliche Erschließung von Nachlässen in Literaturarchiven, 1988) erschlossen. Wegen ihrer stark theoretischen Ausrichtung waren jedoch Vereinfachungen für die Praxis notwendig, die wiederum nicht einheitlich durchgeführt wurden. Weitere Archive orientieren sich am Prinzip der »Regeln zur Erschließung von Nachlässen und Autographen« (RNA, 1997). Auch die RNA werden vor allem hinsichtlich ihrer zahlreichen fakultativen Kategorien stark modifiziert eingesetzt. Schließlich entwickelten einige Archive hausinterne Richtlinien, ohne sie mit allgemeinverbindlichen Standards abzustimmen.
Neben dieser inkohärenten Regelorientierung erfolgt auch die EDV-gestützte Aufnahme der Nachlässe uneinheitlich. Die wenigen Archive, die bereits Datenbanken einsetzen, verwenden unterschiedliche, in der Regel nicht kompatible Systeme. An der Mehrzahl der österreichischen Literaturarchive wird der Bestand allerdings noch in Karteien aufgenommen. Ein bedeutender Teil dieser Institutionen
Das Ziel des vom Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten in Auftrag gegebenen Projekts besteht darin, die Datenkoordination zwischen den Literaturarchiven Österreichs vorzubereiten. Das seit 1. März 1997 laufende Projekt steht unter der Leitung von Univ.-Prof. Dr. Wendelin Schmidt-Dengler und wird von Mag. Andreas Brandtner durchgeführt. Zu diesem Zweck sind erstens die unterschiedlichen Erschließungsmodi insofern anzugleichen, als ein breiter Konsens für die Kriterien einer Minimalaufnahme von Archivdaten herbeizuführen ist. Diese Verständigung auf eine österreichweit verbindliche Minimalaufnahme kann von den obligatorischen Kategorien der RNA ausgehen, da dieser knappe Regelbestand eine eindeutige Identifizierung der Archivalien garantiert. Zweitens sind die technischen Bedingungen für eine EDV-Vernetzung der Datenbestände zu definieren, um einen österreichweiten Einstieg zum Nachweis der Dokumente zu ermöglichen. Die erstellten Voraussetzungen sollen auch für eine weitere Entwicklung hinsichtlich internationaler Standards, der multimedialen Wiedergabe und der Verbindung zu diversen Normdateien - die Gemeinsame Körperschaftsdatei (GKD), die Personennamendatei (PND), die (Österreichische) Schlagwortnormdatei (SWD / ÖSWD) und die (Österreichische) Zeitschriftendatenbank (ZDB / ÖZDB) - offenstehen.
Während einerseits die Ansprüche, die an die EDV-Unterstützung einer Nachlaßerschließung zu stellen sind, präzise bestimmt werden müssen, ist andererseits zu prüfen, inwieweit die unterschiedlichen Datenbankparameter Minimalaufnahmen einheitlich wiedergeben können. Zu diesem Zweck werden im Rahmen des Projekts literaturarchivalisch repräsentative Testnachlässe ausgewählt und datenmäßig erfaßt. Diese Nachlässe weisen strukturell sämtliche Schwierigkeiten auf, die für die Prüfung einer Datenbank geeignet sind (mehrere Textstufen einer Werkgruppe, Korrespondenzen mit schwierig zu ermittelnden Absendern, Lebensdokumente auf verschiedenen Materialträgern, Sammlungen mit unterschiedlicher medientypologischer Relevanz etc.). Die ausgewählten Testnachlässe werden vorerst in die Datenbank allegro-HANS, die speziell für die Aufnahme von literarischen Nachlässen entwickelt wurde, eingegeben. Zu beachten bleibt, daß die Minimaldaten auf konvertierbaren Parametern gespeichert und somit in die gebräuchlichen Datenformate überführbar sind, um ihre ortsunabhängige Darstellung zu sichern; alle weiteren Parameter werden von den einzelnen Archiven nach deren Bedarf selbständig definiert und sind vom Netz aus nicht zugänglich.
Andreas Brandtner