Die Josephinische Landesaufnahme – weltweit die zweite – entstand nach der Niederlage im Siebenjährigen Krieg aus rein militärischen Erwägungen. Der Generalstab wurde mit der Vermessung und Mappierung der Territorien sowie der Anfertigung auf militärische Bedürfnisse ausgerichteter Landesbeschreibungen beauftragt. Zwischen 1763 und 1787 nahmen qualifizierte Generalstabsoffiziere und zugeteiltes Personal das gesamte Gebiet der Monarchie mit Ausnahme von Tirol, Vorarlberg, der italienischen Territorien, der Vorlande und der österreichischen Niederlande auf. Nach der Reinzeichnung der fast 3600 Kartenblätter lag ein qualitativ hervorragendes Kartenwerk vor, das jedoch strengster militärischer Geheimhaltung unterzogen wurde.

Abb.: Josephinische Landesaufnahme von Niederösterreich, 1773 – 1781, Kriegs-Charte des Erzherzogthum Oesterreich unter der Enns, 1:28.800, (Wien) zwischen 1793 und 1803 fertig gestellt, kolorierte Handzeichnung , 122 Sectionen à 71,5 x 47 cm, Sectio 71: Wien, Umgebung, ÖNB/KAR: K II 87

Die Josephinische Landesaufnahme, auf dem höchsten Standard der Zeit, stellt eine der bedeutendsten und attraktivsten kartographischen Leistungen des späten 18. Jahrhunderts dar. Das Fehlen eines einheitlichen trigonometrischen Netzes bewirkte aber, dass die einzelnen Teile nicht zusammengestellt werden konnten. Jedes Blatt trägt einen Titel und eine Maßstabsleiste. Konsequente Farbgebung prägen das Kartenbild und erlauben die Unterscheidung verschiedener Vegetationsformen und Bodenarten.

Die Geländedarstellung erfolgte mittels Kreuzschraffen und Schwungstrichen, steile Hänge erhielten durch Lavieren eine Schummerung. Eingezeichnet und benannt wurden Schlösser, Burgen, Ruinen, Einzelgehöfte, die mit ihren wesentlichen Straßenzügen versehenen Siedlungen in roter Farbe, ferner alle wichtigen Anhaltspunkte im Gelände und die Kommunikationswege durch fünf verschiedene Signaturen.

Von Niederösterreich, unter Andreas von Neu 1773–1781 trigonometrisch aufgenommen, erstellte Emmerich von Stein eine besonders sorgfältige Zweitfassung als Widmungsexemplar.

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