Am Bild ist der Haupteingang zu den Lesesälen am Heldenplatz zu sehen.

Sonderberechtigung für Entlehnung außer Haus

Die Österreichische Nationalbibliothek ist eine Präsenzbibliothek, die Entlehnung von Medien außer Haus ist daher nur in Ausnahmefällen und nach Antragsstellung möglich.

Sie erhalten eine Entlehnberechtigung, wenn

  • Sie eine natürliche Person ab dem vollendeten 18. Lebensjahr sind
  • im Großraum Wien Ihren Hauptwohnsitz bzw. Ihre Arbeits-, Betriebs-, Ausbildungs- oder Forschungsstätte haben und eines der folgenden Kriterien erfüllen:
     
    • Sie benötigen Entlehnungen außer Haus aufgrund wissenschaftlicher Tätigkeit: Sie verfassen eine Dissertation oder Habilitation, Sie führen ein wissenschaftliches Forschungsprojekt durch
    • Sie sind Angehörige*r einer Körperschaft öffentlichen Rechts im Aktivstand
    • Sie sind Angehörige*r einer Körperschaft privaten Rechts mit Schwerpunkt im Bereich Wissenschaft und/oder Kultur
    • Sie können auf Grund einer Behinderung die Lesesäle nicht oder nur erschwert nutzen

Hier finden Sie die gesamten Entlehnbedingungen als PDF.

Den Entlehnausweis (= Jahreskarte mit Entlehnberechtigung) erhalten Sie gegen eine Gebühr von EUR 30,00 (inkl. 10 % MwSt.) befristet auf ein Jahr. Bitte beachten Sie, dass zudem eine einmalige Kaution in Höhe von EUR 80,00 zu hinterlegen ist.

Sie können maximal zehn Bände gleichzeitig für vier Wochen vom Bestelltag an entlehnen. Eine einmalige Verlängerung um weitere vier Wochen ist möglich, sofern keine Vormerkung vorliegt und Sie die Medien vor Ablauf der Leihfrist verlängern (online oder vor Ort).

Mahnkosten bei nicht fristgerechter Retournierung (Preise exkl. MwSt.)
Überschreitungskosten/Medien/Tag: EUR 0,60

  1. Mahnung per Mail (10 Tage nach Fälligkeit): EUR 5,50
  2. Mahnung per Mail (20 Tage nach Fälligkeit): EUR 8,00
  3. Mahnung per Einschreiben (30 Tage nach Fälligkeit): EUR 11,00 zzgl. Porto und Gebühr für eingeschriebene Sendung

Bestellte Werke können nur bei der Buchausgabe Hauptlesesaal (LS 1) von Montag bis Freitag zwischen 9 und 20.45 Uhr verbucht werden (Ausleihe/Rückgabe). Wenn Sie bestellte Werke nicht innerhalb von 7 Tagen abholen, gehen diese ins Magazin zurück.

Es ist nicht gestattet, aus der Österreichischen Nationalbibliothek entlehnte Werke an andere Personen weiterzuverleihen. Bei einer mehr als dreiwöchigen Abwesenheit von der Wohnadresse retournieren Sie bitte zuvor sämtliche entlehnte Werke. Es ist untersagt, entlehnte Werke auf Reisen mitzunehmen. Adressänderungen sind der Österreichischen Nationalbibliothek unter Vorlage eines amtlichen Meldenachweises bekanntzugeben.

Die Nichteinhaltung dieser Leihbestimmungen führt zum Verlust der Entlehnberechtigung.

  • Nachweis des Wohnsitzes (amtlicher Meldenachweis)
  • Amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Studienausweis, Dienstausweis)
  • Nachweis der Notwendigkeit einer Entlehnberechtigung aufgrund wissenschaftlicher oder beruflicher Tätigkeit (Habilitation, Dissertation, wissenschaftliches bzw. Forschungsprojekt, wissenschaftliche Publikation)
  • Vor 1900 erschienen Werke
  • Inlandsaustriaca, d.h. Werke, die in Österreich gedruckt oder verlegt worden sind und nur einmal vorhanden sind
  • Ausnahme: Diplomarbeiten, Dissertationen und Hochschulschriften
  • Werke aus der Sonderaufstellung (Beisatz Neu - Sond)
  • Werke aus der Freihandaufstellung der Lesesäle
  • Großformatige Bände (D-E-F Formate)
  • Zeitungs- und Zeitschriftenbände
  • Loseblattausgaben, Kartenwerke, Reiseführer
  • Ungebundene, broschierte Werke
  • In schlechtem Erhaltungszustand befindliche Werke
  • Lederbände, Luxusausgaben, künstlerisch ausgestaltete Bände
  • Non-Book-Materials (Mikroformen, CDs, u.a.)
  • Sammlungswerke

berechtigungen[at]onb.ac.at

Postadresse:
Leihstelle
Josefsplatz 1
1015 Wien
Tel.: +43 1 534 10-252

Zugang: Heldenplatz, Mitteltor der Neuen Hofburg

Achtung
Prunksaal

Aufgrund einer Veranstaltung ist der Prunksaal am 24. April 2024 ab 14 Uhr geschlossen.

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